5.9. Verweise

Ein Verweis gibt die Quelle eines Zitats an oder bezeichnet ein mit dem behandelten Gegenstand im Zusammenhang stehendes Werk oder den Teil eines Werks; er kann im laufenden Text oder in der Fußnote stehen.

Ein Verweis gibt die Quelle eines Zitats an oder bezeichnet ein mit dem behandelten Gegenstand im Zusammenhang stehendes Werk oder den Teil eines Werks; er kann im laufenden Text oder in der Fußnote stehen. Die Gliederung von Verordnungen, Richtlinien, Vertragstexten und Rechtssachen sowie die genaue Wiedergabe von angeführten Titeln sollen dabei beachtet werden.

Verweise im laufenden Text müssen kurz sein und sind nach Möglichkeit in Klammern zu setzen.